Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten
Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen
In den vergangenen
Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung
beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch
die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich
um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die
geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag
passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer
von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen
bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.
Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den
Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden,
sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung
unterzogen wurden – also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei
Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht
oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für
alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.
Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das
Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher
beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte.
Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.
Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern
von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche
Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als
auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und
Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von
Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf
dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen
Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung
unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.
Weitere Fragen beantworte ich ihnen gerne.
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