Welche Brennstoffe dürfen Sie verbrennen und welche nicht?
Zulässig für die Verbrennung sind nur raucharme Brennstoffe. Als raucharm sind in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes folgende Brennstoffe genannt:
Nicht zulässig ist das Verheizen von Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist. Auch Papier, Verpackungsmaterial und andere Abfälle dürfen nicht verheizt werden. |