Welche Brennstoffe dürfen Sie verbrennen und welche nicht?

Zulässig für die Verbrennung sind nur raucharme Brennstoffe. Als raucharm sind in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes folgende Brennstoffe genannt:

  • Steinkohlen und Steinkohlenbriketts

  • Braunkohlenbriketts

  • Koks

  • trockenes, naturbelassenes Holz

  • Presslinge und Pellet

Nicht zulässig ist das Verheizen von Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist. Auch Papier, Verpackungsmaterial und andere Abfälle dürfen nicht verheizt werden.

Zurück