Wichtige Termine zur Erstellung der Energieausweise

Die Einführung der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt dieses Jahr schrittweise. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Bis 30.September 2008 herrscht Wahlfreiheit zwischen beiden Arten für alle Wohngebäude im Baubestand.
www.energieausweis-norden.de

Der Verbrauchsausweis
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die der Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.

Der Bedarfsausweis
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellt. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.
Wohngebäude Energieausweisart
Neubau Bedarfsausweis bei Bauvorlage
Bis Baujahr 1965 Bedarfsausweis ab 01.07.08
Baujahr 1966-1977 mit max. 4 Wohnungen unsaniert Bedarfsausweis ab 01.01.09
Baujahr 1966-1977 mit max. 4 Wohnungen saniert Bedarfs- oder Verbrauchs- ab 01.01.09
Baujahr 1966-1977 ab 5 Wohnungen Bedarfs- oder Verbrauchs- ab 01.01.09
Ab Baujahr 1978 Bedarfs- oder Verbrauchs- ab 01.01.09

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